Windkraft und Vogelschutz
Durch die Errichtung von Windkraftanlagen können Rastgebiete verloren gehen. „Windkraftsensible“ Vogelarten können an Windkraftanlagen als Schlagopfer auftreten. Die Vorkommen und Verbreitung von „windkraftsensiblen“ Vogelarten müssen daher bei der Planung und Errichtung von Windrädern Berücksichtigung erfahren. Mit dem voran schreitenden Ausbau der Windenergie stellt insbesondere das Kollisionsrisiko für den Vogelschutz ein zunehmendes Problem dar. Bei seltenen Arten können die Verluste an Windkraftanlagen eine Gefährdung lokaler Populationen darstellen. Aber auch unabhängig davon, können die Verluste einzelner Individuen, eine Verwirklichung der artschutzrechtlichen Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG bedeuten.
Die deutschen Vogelschutzwarten haben daher ihre Positionen als "Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten" auf der Website der Länder-Arbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten zusammengefasst:
http://www.vogelschutzwarten.de/windenergie.htm
Hier finden Sie auch die Vorgaben und Empfehlungen aller Bundesländer (und auch unseres Zuständigkeitsbereichs) in Form von Leitfäden.

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