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Werden Zugvögel durch Skybeamer gestört?

In Hessen bringt die Umweltallianz Erleichterung für Zugvögel. In Kooperation mit dem Hotel- und Gaststättenverband e.V., einem der Gründungsmitglieder, dem Hessischen Umweltministerium und uns, wurde eine konkrete Vereinbarung zum Schutz der Zugvögel geschlossen. Dabei verpflichtet sich der Hessische Hotel- und Gaststättenverband in seiner freiwilligen Vereinbarung, künftig immer im Oktober und November die Skybeamer über Hessens Diskotheken auszuschalten. Denn zahlreiche Beobachtungen belegen, dass die Lichtwerbeanlagen, die am nächtlichen Himmel kreisende Lichtkegel zeichnen, um Diskofans anzulocken, für Zugvögel fatale Folgen haben können. Vor allem beim herbstlichen Wegzug in wärmere Gefilde sind die über Hessen auf breiter Front und in großer Zahl ziehenden nordischen Zugvögel häufig als "Tiefflieger" unterwegs.

Vorherrschende Wetterlagen zu Zeiten des Herbstzuges veranlassen die Weitflieger, dichte Schichtwolken zu unterfliegen bzw. bei Annäherung an eine Kaltfront bodennah zu fliegen. Damit steigt für sie das Risiko mit hohen Bauwerken zu kollidieren (z.B. Freileitungen, Türme, Windkraftanlagen), andererseits durch die Blend- und Lockwirkung von Beleuchtungsanlagen irritiert werden. Vor allem Kraniche, aber auch Finkenschwärme können in solchen Situationen durch Skybeamer so stark verunsichert werden, dass sie orientierungslos und panisch stundenlang im Kreis fliegen, bis sich ihr Verband schließlich im Chaos auflöst und die Vögel erschöpft notlanden.

Durch solche ungeplanten Flugmanöver kann sich die knappe Energiebilanz erheblich verschlechtern. Die Folge: Kraft- und Fettreserven werden aufgebraucht und fehlen für den weiteren Flug. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass auch nicht im Hessischen Hotel- und Gasstättenverband e.V. organisierte Diskothekenbetreiber auf unsere Nachfrage ebenso beim Abschalten der Sykbeamer mitmachten, wie der weltberühmte Circus Krone während seiner Hessen-Tournee 2004. Dafür sei allen im Namen der Kraniche gedankt!