Welche Vogelart ist wie geschützt?
Alle europäischen Vogelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG) besonders geschützte Tierarten. Einige Vogelarten unterliegen noch strengeren Vorgaben - sie sind "streng geschützt". Die Vorschriften für besonders geschützte und streng geschützte Tierarten sind dem § 42 BNatSchG zu entnehmen. Der Schutzstatus der einzelnen in Deutschland vorkommenden Vogelarten kann mittels der Artenschutz-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de überprüft werden. Hier erhalten Sie auch schnelle Antwort, ob eine andere Tierart oder Pflanze nach den in Deutschland geltenden Artenschutzregelungen geschützt ist. Daneben unterliegen eine Reihe von Vogelarten zusätzlich dem Jagdrecht; so z.B. alle Greifvogelarten und viele Wasservögel (vgl. § 2 Bundesjagdgesetz BJagdG und Bundeswildschutzverordnung BWildSchV, Anl. 1). Als "europäisch" im Sinne von Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie gelten alle Arten, die im Gebiet der Mitgliedstaaten natürlicherweise wild lebend vorkommen (§10 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG). Eine Referenzliste dieser Arten wurde von der EU-Kommission mit Stand Februar 2005 unter der Adresse http://europa.eu.int/ im Internet veröffentlicht.