Herkunft
Probleme mit Stadttauben?
Heute gilt als gesichert, dass die im Mittelmeerraum vorkommende Felsentaube die Stammform unserer Haustauben und auch der verwilderten Haustauben, der Stadttauben, ist. Der Weg von der Felsen- zur Stadttaube ist jedoch nicht eindeutig belegt. Eine Hypothese, die Synanthropiehypothese geht davon aus, dass sich Felsentauben als Kulturfolger freiwillig dem Menschen anschlossen, von dessen Getreide gefressen und in/an seinen Gebäuden gebrütet haben. Die Verwilderungshypothese dagegen geht davon aus, dass die Stadttauben aus entflogenen und/oder vernachlässigten Haustauben entstanden sind. Möglicherweise kommen beide Wege in Frage, wobei für unsere Region mehr für die Verwilderungshypothese spricht. Den stärksten Anteil am Zuflug zu Stadttaubenschwärmen haben heute entflogene Brieftauben, deren Zahl pro Jahr auf über 100.000 geschätzt wird!
Lebensweise
Aufgrund ihrer Abstammung von der Felsentaube nehmen Stadttauben alle möglichen Nischen an und in Gebäuden als Ersatzfelsen zum Ruhen, Schlafen und Nisten an. Stadttauben bilden Brut- und Fressschwärme, deren Aktionsradius bei ausreichender Futtergrundlage sich im Innenstadtbereich auf wenige hundert Meter beschränken kann. Auch wenn Kultur- und Wildpflanzensamen, Regenwurmkokons und kleine Schnecken zu ihrem Speiseplan zählen, kommt der größte Futteranteil der Stadttauben vom Menschen, aktiv durch Fütterung oder passiv durch liegengebliebene Nahrungsreste. Als Folge ihrer Domestikation sind Stadttauben ganzjährig fortpflanzungsbereit. Sie leben in Einehe, Männchen und Weibchen teilen sich das Brutgeschäft. Aus 3-7 Bruten mit je zwei Eiern fliegen durchschnittlich fünf Jungtauben aus. Als natürliche Feinde gelten Wanderfalke, Habicht und sperberweibchen. Daneben spielen Krähen, Dohlen, Elstern, Steinmarder, Iltis, Ratten und Mäuse als Nesträuber eine Rolle.
Ursachen des Stadttaubenproblems
Mit steigendem Wohlstand der Bevölkerung in den Industrienationen hat die Zahl der Stadttauben zugenommen. Erst mit dem Wegwerfen von Lebensmitteln und dem Ausbringen von Taubenfutter mussten die Stadttauben nicht mehr gefährliche Landausflüge auf Felder unternehmen und konnten sich so dem Einfluss durch Beutegreifer entziehen. Domestikationsmerkmale wie Senkung der Territorialität und Erhöhung der Fruchtbarkeit, ziehen das teilweise Nisten auf engstem Raum nach sich. Ferner tragen wohl die Erwärmung und das Kunstlicht im Stadtbereich dazu bei, dass Stadttauben heute unter Bedingungen leben, die einer Massentierhaltung entsprechen. Das Stadttaubenproblem hat aber auch soziokulturelle Ursachen: Solange Menschen aus verschiedensten Gründen (von Einsamkeit bis "Tierliebe") Tauben füttern, tragen sie zur Verstärkung des Problems bei oder sind sogar lokal die Verursacher.
Schäden
Jede Stadttaube produziert pro Jahr ca. 10-12 kg Nasskot. Verschmutzungen von Gebäuden und Denkmälern mit agressiver Harnsäure verursachen hohe hohe Reinigungs- und Renovierungskosten. Mineral- und Vitaminmangel in der Tauben-Grundnahrung führen zur artuntypischen Aufnahme von Knospen, Blättern und Keimlingen mit Schäden in öffentlichen Grünanlagen. Maschinen und technisches Gerät in Werks- und Flugzeughallen können geschädigt, der Luftverkehr kann durch Taubenschwärme beeinträchtigt werden.
Tierschutz
Das Taubenproblem ist vor allem aber ein Problem der Taube. Die "slumartigen" Lebensbedingungen mit geringen Überlebensraten von Jungtieren im ersten Lebensjahr (im Stadtbereich bei nur 10% gegenüber 60% im Stadtrandbereich!) stellen ein echtes Tierschutzproblem dar.
Rechtliche Stellung der Stadttaube
Stadttauben sind wie alle Wirbeltiere durch das Tierschutzgesetz geschützt. Sie gelten als herrenlos (§ 960 Abs. 3 BGB). Naturschutz- und Jagdrecht finden keine Anwendung.. Nach § 960 Abs. 3 BGB lässt sich durch regelmäßige Füttern von Tauben eine Inbesitznahme ableiten, die während des Freifluges nicht endet (§ 856 Abs. 2 BGB). Durch eine solche Inbesitznahme ergeben sich Verpflichtungen aus dem Eigentumsrecht. Nach dem Verursacherprinzip kann sich daraus eine Verpflichtung zu Schadensersatz (§ 823 BGB) ergeben. Dies sollten alle (gutmeinenden) Taubenfütterer beachten! Verwilderte Haustauben kann man nicht generell als Schädlinge i.S. des Bundesseuchengesetzes erklären. Es können jedoch Bekämpfungsmaßnahmen nach § 13 Abs.1 BSeuchG angeordnet werden, wenn von den Tieren gesundheitliche Gefahren für Stadtbewohner ausgehen. In vielen deutschen Städten gelten deshalb auf öffentlichen Flächen Fütterungsverbote für Stadttauben, die i.d.R. auf Ortssatzungen oder Polizeiverordnungen basieren und juristisch unanfechtbar sowie verfassungsgemäß sind.
Gesundheitsrisiken
Zur Bewertung der Gesundheitsgefährdung durch Tauben gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Realistisch ist eine Gefährdung durch Tauben nicht größer einzuschätzen als durch andere Zier- und Wildvögel, Nutz- und Liebhabertiere. Grundsätzlich können Stadttauben Träger von Krankheitserregern und Parasiten sein, die Mensch und Tier gefährden können.
Abwehrmaßnahmen
Zum Schutz einzelner Gebäude und zur Redfuzierung von Stadttaubenschwärmen wurden eine ganze Reihe von Maßnahmen entwickelt. Zu unterscheiden sind die reine Abwehr mit chemischen und physikalischen Mitteln, das Töten, sowie die hormonelle Beeinflussung der Reproduktion der Taube. Mechanische Barrieren wie gespannte Drähte, Kunststoffreiter und insbesondere regelmäßig gewartete, straff gespannte Drähte, können Objekte wirksam schützen und sind überdies tierschutzgerecht. Vergrämungspasten sind effektiv, aber wegen der Gefahr der Verklebung des Gefieders und des Schnabels oder des Steckenbleibens kleiner Vogelarten nicht tierschutzgerecht. Alle Methoden wie Abschuss, Vergiftung und Fang sind langfristig als wenig erfolgreich zu bewerten, wenn die Futtergrundlage nicht entsprechend eingeschränkt wird, da sonst getötete bzw. entfernte Tiere durch Zuflug oder Nachzucht ersetzt werden.
Gesamtkonzepte erforderlich
Bei der Suche nach der besten Lösungsmöglichkeit des Taubenproblems können nur verschiednen, zusammen angewendete Maßnahmen dem Ziel einer wirksamen, tierschutzgerechten Reduzierung der Tauben näher kommen. Dazu zählen:
- Aufklärende Maßnahmen zur konsequenten Durchsetzung eines Fütterungsverbotes
- Bau und Betreuung öffentlicher Taubenschläge/-türme
- Gelegekontrollen (Entnahme, Austausch gegen Gipseier)
- Kontrollierte Fütterung
- Applikation von Hormondepotpillen
- Lokale Abwehr
- Langfristige Populationsüberwachung